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Ein weiteres Tätigkeitsfeld von mir ist das Steuerrecht. Das Steuerrecht umfasst alles, was mit Abgaben an den Staat zu tun hat, für die es keine Gegenleistung vom Staat gibt. Dies fängt beispielsweise bei der Einkommenssteuererklärung an, geht über den Einheitswert eines Grundstückes, der Erbschaftssteuererklärung bis hin zu Abgaben für Grundstücke und Immobilien. So erstelle ich Ihnen auf Wunsch gern Ihre Steuererklärung (z.B. Einkommenssteuererklärung, Erbschaftssteuererklärung, gesonderte Feststellungserklärung zu Einkünften, Feststellungserklärung zum Einheitswert einer Immobile) oder prüfe einen vorhandenen Bescheid auf Plausibilität und mögliche Rechtsfehler durch die Behörde.

-> Beachten Sie bitte, dass Sie bei erhaltenen Bescheiden Fristen für Einsprüche zu beachten haben.

Deshalb wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen beispielsweise in Sachen

- Einkommensteuererklärung

- Umsatzsteuer

- Unternehmenssteuern

- Erbschaftssteuer

- Grundsteuer

- Feststellung des Einheitswertes

haben. Aber auch mit allen anderen Fragen, die das Steuerrecht tangieren, können Sie sich an mich wenden.