Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Das Immobilienrecht umfasst alles, was rechtlich im Zusammenhang mit Immobilien steht. Unterscheiden kann man zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privatrechtlichen Immobilienrecht, wobei das Gesetz den Begriff des Immobilienrechts selbst nicht kennt. Aber alles, was mit Immobilien im Zusammenhang steht (Kauf, Verkauf, Vermittlung, Vermietung, Bauen oder anderes) zählt zum Immobilienrecht.

Mein Tätigkeitsfeld liegt im Bereich des privaten Immobilienrechts, wie z.B.

- dem Mietrecht

- der Prüfung von Kaufverträgen

- der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen 

Gern können Sie sich aber mit jeglichem Anliegen in Bezug auf Ihre Immobilie vertrauensvoll an mich wenden. Nach Feststellung und Beurteilung der Sachlage teile ich Ihnen gern mit, ob ich die geeignete Rechtsberatung für Sie bin.