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Das Vertragsrecht

Zum Vertragsrecht gehört alles, was mit Verträgen oder Vereinbarungen im Gegenseitigkeitsverhältnis zu tun hat und ist ein Teil des Zivilrechts. Sie sind mit jedem Anliegen bei mir richtig, in dem es gilt, einen Vertrag erstellen oder prüfen zu lassen. Genauso wie auch die Beendigung, Aufhebung oder Änderung eines Vertrages zu meinen bevorzugten Tätigkeitsfeldern gehört. Dabei ist es unbeachtlich, ob es sich um

 

        - einen Kaufvertrag,

        - einen Darlehensvertrag,

        - einen Bauvertrag,

        - einen Mietvertrag,

        - einen Werkvertrag,

        - einen Arbeitsvertrag,

        - einen Reisevertrag,

        - einen Geheimhaltungsvereinbarung (um ein paar Beispiele zu nennen)

 

oder ähnliches handelt. Allerdings verweise ich darauf, dass Verträge aus speziellen Rechtsgebieten von Kollegen geprüft werden sollten, die die spezielle Fachkunde besitzen, so beispielsweise bei einem Architektenvertrag. Sollte zusätzlich die Beratung eines Notars erforderlich sein, wenn es beispielsweise um notariell zu beurkundende Verträge geht, z.B. Grundstückskaufverträge oder Erbverträge, so prüfe ich im Vorfeld gern den Vertragsinhalt oder entwickle mit Ihnen nach Ihren Wünschen Strategien zur Umsetzung in derartigen Verträgen.